Beziehen Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder Asylbewerberleistungsgesetz?
Wussten Sie, dass Ihr/e Kind/er dann einen Anspruch hat/haben auf u.a.:
- Guthaben für Vereinsbeiträge und die Teilnahme an Freizeiten bis zu 180,00 € im Jahr/ pro Kind
- Übernahme der Finanzierung einer Nachhilfe
- Zuschuss bei Schulmitteln bis 150,00 € im Jahr
- Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung
- Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und eintägige Ausflüge
Wenn Sie Fragen zum Bildung- und Teilhabepaket und den aufgeführten Leistungen haben, nehmen Sie Kontakt zur Klassenleitung Ihres Kindes auf. Wir unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme zur Caritas, der Terminvereinbarung oder auch Fragen zum Antrag.