Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Die Schulpflegschaft wählt zum Beginn eines Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. 

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber. Die Schulpflegschaft wählt Elternvertreter für die Schulkonferenz.

Aktuelle Elternvertreter:

Frau Plake (Vorsitz) und Frau Buchecker (Vertretung)