Aufgaben und Zusammensetzung

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in vielen wichtigen Angelegenheiten. Ihre konkreten Aufgaben sind im Schulgesetz § 65 genauer erläutert.

Aktuelle Schulkonferenz

Im Schuljahr 2024/2025 setzt sich die Schulpflegschaft aus folgenden Eltern- und Lehrer*innenvertretern zusammen:

Elternvertreter:

Frau Plake (3b), Frau Richter (4a), Frau Buchecker (2c), Frau Reimer (2b), Frau Wulfert (4b), Frau Krümberg (4b), Frau Mersch (1c) und Frau Nüße (2a)

Lehrer*innenvertreter:

Frau Jockisch (1a), Frau Gessner (1c), Frau Berlage (2b), Frau Elinkmann (3a), Frau Schwede (4a), Herr Winkelhaus (4b)