Sollte Ihr Kind krankheitsbedingt nicht zur Schule kommen, melden Sie es bitte telefonisch (05971/94352100) oder per Mail (sekretariat@annetteschule-eschendorf.de) bis 7:50 in der Schule ab. Wenn Sie uns telefonisch nicht direkt erreichen können, sprechen Sie uns bitte auf den Anrufbeantworter.
Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit.
Meldepflichtige Krankheiten
Das Infektionsgesetz schreibt vor, dass Eltern dazu verpflichtet sind, der Schule jede möglicherweise ansteckende Erkrankung möglichst frühzeitig zu melden. Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, insbesondere §34 IfSG.
Dort heißt es: Personen, bei denen der Verdacht oder die Erkrankung an
1. Cholera
2. Diphtherie
3. Enteritis durch enterohaemorrhagische E. coli (EHEC)
4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
6. Hepatitis A oder E
7. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenfelchte der Haut)
8. Keuchhusten
9. ansteckender Lungentuberkulose
10. Masern
11. Meningokokken-Infektionen
12. Mumps
13. Paratyphus
14. Pest
15. Poliomyelitis (Kinderlähmung)
16. Scabies (Krätze)
17. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen (Mandelentzündung)
18. Shigellose (Ruhr)
19. Typhus abdominalis
20. Windpocken
besteht oder die verlaust sind, dürfen die Schule nicht besuchen.
Der Arzt/Die Ärztin wird mitteilen, wann das erkrankte Kind wieder in die Gemeinschaftseinrichtung darf. Wir bitten Sie deshalb stets um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ausführliche Informationen finden Sie hier.